Einsatz von Google Analytics & Co. ...

In Zeiten von windigen Abmahnanwälten möchte ich auch an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass man den Einsatz einer Web Analytics Software wie zum Beispiel Google Analaytics im Impressum ausdrücklich erwähnen muss. Also Vorlage eignet sich hier die Datenschutzbestimmung von Google (Punkt Dateschutz), welche 1:1 übernommen werden...

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